Igel

Ziel jeder Igelpflege muss sein, die Tiere wieder in die Natur zu entlassen, sobald sie sich selbstständig erhalten können. Je nach Witterung und vorhandener natürlicher Nahrung haben gesunde Tiere im Herbst bis zum Winterschlaf noch Zeit, um in der Natur ein ausreichendes Winterschlafgewicht von wenigstens 500g für Jungigel bzw. 1000 g und mehr für Alttiere zu erreichen.

Der in Deutschland heimische Braunbrustigel ist ein Wildtier, er gehört zu den besonders geschützten Arten. Laut Bundesnaturschutzgesetz § 42 ff in der Fassung vom März 2002 ist es verboten, ihn zu fangen und zu halten; nur ausnahmsweise ist die Aufnahme hilfebedürftiger Igel in menschliche Obhut zulässig, um sie gesund zu pflegen.

In folgenden Fällen darf man (im Einklang mit dem Ausnahmeparagraphen des Bundesnaturschutzgesetzes § 43) Igel vorübergehend in menschliche Obhut nehmen:

  • kranke Igel
  • verletzte Igel
  • verwaiste Igelsäuglinge
  • Igel, die nach Wintereinbruch, d.h. bei Dauerfrost und/oder Schnee herumlaufen

Falls noch kein Frost herrscht, können die gesundeten Igel oft noch im späten Herbst wieder in die Natur entlassen werden, wo abendliche Zufütterung und die Schaffung von natürlichen oder künstlichen Unterschlüpfen dann die beste Igelhilfe vor dem Winterschlaf sind.

Grundsätzlich kann man Igeln helfen, in dem man seinen Garten möglichst igelfreundlich gestaltet. Bieten Sie den Igeln Versteckmöglichkeiten, indem Sie an Hecken und Gartenrändern den Rasen nicht mähen. Lassen Sie Ast- und Laubhaufen liegen und verwenden Sie keine Laubsauger. Vermeiden Sie den Einsatz von Chemie, da der Igel sich von Insekten, Schnecken etc. ernährt und sonst zu wenig zum fressen findet. Sollten Sie bei sich im Garten ein Igelnest entdecken, sollten Sie dafür sorgen, dass es ungestört bleibt (Hunde fernhalten).

Sollten Sie einen Igel gefunden haben und sind nicht sicher, ob er hilfsbedürftig ist oder nicht, finden Sie hier weitere Informationen:

Igelschutz-Broschüre
Pro Igel e.V.