Umgang mit Hunden, Katzen und Frettchen aus der Ukraine

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Tiere bei ihren Familien/Besitzern zu belassen, amtlich zu registrieren, klinisch zu untersuchen, mittels Transponder zu kennzeichnen, gegen Tollwut zu impfen, einen Tollwut-Antikörpertitertest zu machen und mit EU-Heimtierausweisen zu versehen.

Was ist also zu tun?

Die Tiere müssen nach Terminvereinbarung bei einem Tierarzt vorgestellt werden.

Sie werden dort untersucht und – soweit vorhanden – werden die mitgebrachten Papiere (Impfpass, Tollwut-Titerbescheinigung) überprüft.

Falls die Tiere noch nicht gechippt sind, wird das nachgeholt, danach werden sie gegen Tollwut geimpft und erhalten einen EU-Heimtierausweis.

30 Tage nach der Impfung erfolgt dann ein Bluttest zur Tollwut-Titerbestimmung (= Nachweis der erfolgreichen Tollwut-Impfung).

Die Kosten für die Untersuchung, Impfung, ggf. das Chippen, Ausstellen des EU-Heimtierausweises und den Bluttest übernimmt der Kreis Lippe für die in Lippe registrierten und lebenden Geflüchteten aus der Ukraine.

Verhaltensmaßnahmen
Bis zum Nachweis eines belastbaren Impfschutzes müssen die Tiere in „häuslicher Isolierung“ gehalten werden. In dieser Zeit darf das Tier keinen Kontakt zu anderen Tieren und Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes haben; kurzfristiges Ausführen des Hundes an der Leine ohne Kontaktmöglichkeiten zu anderen Tieren und Menschen ist im Einzelfall zulässig.

Weiter Informationen des Kreises Lippe finden Sie hier .